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E-Rezept

Die Apotheke kann das vom Arzt, der Ärztin ausgestellte e-Rezept ab 1.7.2023 nur abrufen und das darin hinterlegte Medikament abgeben, wenn…

  • die e-card vorgelegt wird oder
  • das e-Rezept als Ausdruck vorgelegt wird oder
  • die zwölfstellige e-Rezept-ID (REZ-ID) oder
  • der QR-Code des e-Rezeptes in einer App (BVAEB, ÖGK, SVSGo, MeineSV) vorgelegt wird.

Das Einlösen eines Rezeptes nur anhand der Sozialversicherungsnummer ist künftig nicht mehr möglich.
Nach Absprache mit dem Arzt können Sie auch gerne die Rezept ID, den QR-Code oder das Rezept in Papierform an uns mailen und faxen.